Im Interesse des Kindeswohls soll die gemeinsame elterliche Sorge für geschiedene sowie für nicht miteinander verheiratete Eltern zur Regel werden. Ein entsprechender Vorschlag hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement in die Vernehmlassung geschickt.
Wer einen (den anderen) Elternteil daran hindert, Besuchsrecht auszuüben, soll ausserdem mit einer Ergänzung des Strafgesetzbuchs bestraft werden können.
Der Regierungsratdes Kantons Basel-Land stimmt gemäss seiner heutigen Kommunikation dieser Gesetzesrevision “grundsätzlich zu”.
Er macht jedoch darauf aufmerksam, dass er das gemeinsame Sorgerecht nicht “idealisieren will”, sondern dass die Gesetze aus Sicht des Kindes (und zu dessen Wohl) angewendet werden sollen – z. B. bei fehlender Kooperation eines Elternteils, oder bei Anzeichen häuslicher Gewalt. Ausserdem soll dafür gesorgt werden, dass “die finanziellen Folgen der während der Ehe gewählten Arbeitsteilung gleichmässig auf beide Eltern aufgeteilt werden [sollen]“.




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