Der Regierungsrat hat auf Schuljahr 2011/12 die Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ) revidiert – bedingt durch die Harmonisierung des Bildungswesens.
Die aktuelle Änderung betrifft nur das Fach Sport, welches neu im Niveau P der Sekundarstufe I, wie schon in den Niveaus A und E, zum Promotionsfach wird. Das heisst, dass neu auch in diesem Fach Noten gegeben werden, welche für die Beförderung relevant sind (bisher wurden zwar Noten vergeben, jedoch hatten diese keinen Einfluss auf das Zeugnis).
Damit kommt der Regierungsrat der vom Landrat überwiesenen Motion “Sport als Promotionsfach” nach.
Die Elternplattform begrüsst diesen Schritt, da Sport somit in allen drei Niveaus gleich behandelt wird.
Den Einbezug von Sport als Promotionsfach an den Gymnasien lehnt der Regierungsrat aber weiterhin ab, da gemäss der gesamtschweizerischen Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen MAR) Sport kein für das Bestehen der Matur zählendes Fach ist.




Loading...